Ärzte müssen einen Blindenhund in ihrer Praxis dulden – anderenfalls wären Blinde unzulässig benachteiligt, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
Karlsruhe. Eine blinde Frau in Berlin darf mit ihrer Blindenführhündin das Wartezimmer einer Arztpraxis durchqueren, weil sie nur so selbstständig in eine benachbarte Physiotherapiepraxis gelangen kann.